Gesundheit im Betrieb (BGM)


Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz

Gesetzeslage 


Seit 1.1.2014 verpflichtet das


ArbSchG §5 Abs. 3 Punkt 6 [...mehr->]


Arbeitgeber bereits ab dem 1.Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung  psychischer Belastungen am Arbeitsplatz durchzuführen.

Dies umfasst Stressoren wie übermässige zeitliche oder inhaltliche Belastung, Lärm, Störungen, Zeitmanagement, Teamorganisation ect.

WELCHE VORTEILE HAT EINE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG PSYCHISCHER BELASTUNGEN AM ARBEITSPLATZ 

Gesunde und zufriedene Mitarbeiter sind gerade im Kontext der durch Corona entstandenen Verwerfungen am Arbeitsmarkt und der Senibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinsichtlich der subjektiv empfundenen Lebens- und damit auch Arbeitsplatzufriedenheit für ein Unternehmen ein wesentlicher Faktor des Erfolges!  

In vielen Studien wurde nachgewiesen: eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit erhöht die Produktivität und Verbundenheit mit dem Unternehmen, und reduziert die Arbeitszeitausfälle durch Krankheiten! .

Die langfristigen ökonomischen Vorteile  werden in der Fachliteratur auf einen betriebswirtschaftlichen ROI von 1:3 geschätzt: für jeden ins Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) investierter Euro hat nachweislich einen 3-fachen positiven Effekt, der sich finanziell belegen lässt!

Durch ein Audit der psychischen potentiellen oder auch schon tatsächlich bestehenden psychischen Gefährungen innerhalb Ihres Unternehmens bekommen Sie qualifizierte Hinweise und Anleitungen zur Verbesserung Ihres Arbeitsklimas 
Im Rahmen eines Audits zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen wird gesetzentsprechend dokumentiert und gefundene Interventionsvorschläge durchgeführt und deren Wirkung auch überprüft. Sie erreichen dadurch konkrete Verbesserung der Arbeitssituation für Ihre Mitarbeiter und Sie selbst.


Darüber hinaus werden Risiken für das Unternehmen reduziert:
Kann ein Unternehmen die Beurteilung nicht nachweisen, und ein Mitarbeiter erkrankt z.B. an Burn Out, einer stressbezogenen psychosomatischen Krankheit oder einer Depression,  kann der Arbeitgeber in Haftung und seitens der Renten- und Krankenkasse sowie der Berufsgenossenschaften in Regress genommen werden!


Solche Erkrankungen können für jeden Einzelfall 5 bis 5-stellige Kosten des Arbeitsausfalles und der Re-Integration des Mitarbeiters  verursachen!


Ich führe  qualifizierte Audits,  Optimierungs-Workshops und prohylaktisch wirksame Seminare  zur Gefährdungsbeurteilung der psychischen Gefährdungen am Arbeitsplatz durch, und erarbeite mit Ihnen und Ihren Mitarbeiter/innen geeignete Maßnahmen zur Stressreduktion und Arbeitsplatzoptimierung!


Als Externer auditiere, analysiere und optimiere ich Ihre betrieblichen Abläufe, verweise auf eventuelle Gefährdungspotentiale und erarbeite dadurch mit Ihnen und Ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen Verfahrensweisen zur nachhaltigen Verbesserung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz. Die darauf folgende Dokumentation der Evaluation und Interventionen ist Ihr Beleg im Falle einer Überprüfung durch die Ordnungsämter bzw. gegenüber Krankenkassen und Berufsgenossenschaften im Fall einer Erkrankung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters.

Ergänzend und zur Prophylaxe können Seminare und Workshops zu aktuellen Themen der Gesundheitsvorsorge auch im Betrieb durchgeführt werden, was gegenüber Ihren Mitarbeitern auch das proaktive und konstruktive Interesse an den Mitarbeitern und ihrer "Wohlfühlzone" wahrgenommen werden kann!